Technik | Info

PKW-Maut für Oldtimer

Die Ankündigung über die Einführung einer Infrastrukturabgabe ab 2016 sorgt bei den Oldtimerbesitzern für berechtigte Zweifel.
In den Medien wurde das Infopapier zur Pkw-Maut - jetzt Infrastrukturabgabe genannt - vorgestellt und mit nicht immer fachkundigen Beiträgen ergänzt. Zunächst einmal ist es ein Infopapier, auf deren Grundlage die betroffenen Bundesministerien die entsprechenden Gesetzentwürfe nach der Sommerpause vorantreiben werden.
Über diese Entwürfe erhält auch der DEUVET Kenntnis und wird, sofern berechtigt, entsprechende Einwände erheben. Unabhängig davon prüft die EU das Vorhaben. Bereits jetzt liegen Klageandrohungen aus den Niederlanden und Österreich vor. Da kein Fahrzeughalter von einer finanziellen Mehrbelastung gegenüber der bisherigen Kraftfahrzeugsteuer betroffen sein soll, ist ein aufwändiges Berechnungsverfahren entwickelt worden. Danach bedeutet das für das H-Kennzeichen:

Kfz-Steuer bisher 191,73 €
Infrastrukturabgabe  Benzinfahrzeug 103,04 €
Kfz-Steuer neu  88,69 €
Infrastrukturabgabe  Dieselfahrzeug  112,35 €
Kfz-Steuer neu  79,38 €
So dass in jedem Fall keine Mehrbelastung entsteht. Besonders spannend wird das jedoch bei der 07-Nummer, ebenso bei dem Händlerkennzeichen 06 und den Kurzzeitkennzeichen 03 und 04. Denn, da die Infrastrukturabgabe alle Straßen und nicht nur Autobahnen betrifft, darf logischerweise nur das Fahrzeug in Verkehr gebracht werden, für das die Infrastrukturabgabe entrichtet wurde. Also müsste der 07-Halter entsprechend seiner Fahrzeuganzahl Vignetten erhalten, der Händler einen ganzen Jahresblock, und bei den Kurzzeitkennzeichen eine befristete Vignette ausgegeben werden.
Komplizierter geht es nun wirklich nicht mehr. Da für jedes zugelassene Fahrzeug Kraftfahrzeugsteuer bezahlt wurde - lässt man einmal den kleinen Teil der säumigen Zahler weg - können wir uns doch die Vignettenabgabe an die inländischen Fahrzeughalter ersparen, oder nicht?

Zu diesen Details findet sich in dem vierseitigem Infopapier (unter www.bmvi.de zu lesen) kein Hinweis. Wurde darüber noch nicht nachgedacht?


Ihr Bundesverband DEUVET
DEUVET Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.

 

Neue Definition Oldtimer / Neueste Ergüsse aus Brüssel

 

Neue Definition für Historische-Fahrzeuge :

 

Alle Oldtimerfreunde sollten jetzt aufhorchen, die EU Arbeitsgruppe HVG hat zu einem gefährlichen schlag ausgeholt. In der US Car Scene werden Fahrzeuge hauptsächlich gefahren und sollen nicht im Museum verstauben. Bei der letzten Deuvet Sitzung war es schon ein Thema und auch der D.U.S. wird sich mit den neuen Themen beschäftigen.

 

Anbei der Auszug aus der Aktuellen AVD Klassik:

 

Die Arbeitsgruppe Historische Fahrzeuge (HVG – Historic Vehicle Group) im Europäischen Parlament wurde in der laufenden Legislaturperiode von dem SPD-Europaabgeordneten Bernd Lange gegründet. Der Gruppe gehören Abgeordnete des Europäischen Parlaments, Vertreter der anderen EU-Institutionen und der Industrie an. In der letzten Woche traf sich die Gruppe zum letzten Mal vor der Europawahl. Die Arbeit wird nach der Konstituierung des Europäischen Parlaments in der kommenden Legislaturperiode fortgesetzt.

** Definition:

(13) Fahrzeuge von historischem Interesse sollen das Erbe der Epoche, in der sie  gebaut wurden, erhalten, und es wird davon ausgegangen, dass sie sehr selten, wenn überhaupt, auf öffentlichen Straßen gefahren werden.

Artikel 3
(7) „Fahrzeug von historischem Interesse“ ein Fahrzeug, das von dem Mitgliedstaat, in dem die Zulassung erfolgt ist, oder von einer seiner dazu ermächtigten Stellen als historisch betrachtet wird und alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

 

  • es wurde vor mindestens 30 Jahren hergestellt oder erstmals zugelassen– sein gemäß dem einschlägigen Unions- oder einzelstaatlichen Recht festgelegter spezifischer Fahrzeugtyp wird nicht mehr hergestellt,

  • es ist historisch erhalten, im Originalzustand bewahrt, und die technischen Merkmale seiner Hauptbauteile wurden nicht wesentlich verändert.

    Quelle AVD Klassik

 


 

Durch diese Definition wird es in Zukunft immer schwerer unser Hobby zu betreiben. Wir wollen unsere Schätze nicht in Museen bewundern! Sondern auf den Straßen!

 


Maut News AVD

Brüssel will kürzere Hauptuntersuchungsfristen europaweit durchsetzen!

Der Kommissar für Verkehr des Europaparlaments Siim Kallas möchte in der EU einheitliche Hauptuntersuchungsfristen für ältere Fahrzeuge einführen.

 

Es ist geplant für Fahrzeuge, die älter als sieben Jahre sind oder mehr als 160.000 km Fahrleistung erreicht haben, eine jährlich Hauptuntersuchung verbindlich für alle EU-Länder einzuführen. Der DEUVET wird sich deshalb jetzt verstärkt dafür einsetzen, daß Oldtimer davon nicht betroffen sein werden.

 

Wie bereits mehrfach berichtet, haben einige EU-Länder für Oldtimer Hauptuntersuchungsfristen von vier, sechs und mehr Jahren. In Belgien, den Niederlanden und jetzt auch in Großbritannien wurde die HU bzw. MOT für Fahrzeuge vor 1960 ganz abgeschaft. Das ist der entscheidende Grund dafür bei einer europäisch einheitlichen Lösung darauf zu bestehen, daß für Oldtimer in Deutschland ähnlich verfahren wird. Die entsprechenden Anschreiben des DEUVET an die zuständigen Bundestagsabgeordneten und EU-Parlamentarier sind bereits auf dem Wege.

 

Hauptuntersuchungsfristen für Oldtimer

 

Aus dem Bundesministerium für Verkehr Bau und Stadtentwicklung kommt die Meldung, dass Oldtimer von der geplanten Verkürzung der Hauptuntersuchungsfristen nicht betroffen sind.

 

Der vom Verkehrskommissar Siim Kallas der EU gestellte Antrag sieht eine Verkürzung der HU-Fristen für ältere Fahrzeuge auf ein Jahr vor. Wir berichteten bereits darüber (siehe Newsticker). Oldtimer werden nicht von dieser Regelung - sofern diese dann umgesetzt wird - betroffen sein, teilt der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Andreas Scheuer mit. Das Schreiben finden registrierte DEUVET-Mitglieder im Downloadbereich unter Parlamentskreis.

 

Der Antrag des DEUVET die HU-Fristen für Oldtimer über zwei Jahre hinaus zu verlängern wird bei der nächsten Sitzung des Parlamentskreises erneut auf der Tagesordnung stehen.

 

 

Auszug aus der Deuvet News

e10-Verträglichkeit

Auch die Never-Ending-Storry von der E10 Diskussion möchte ich hier nochmal aufgreifen. In den letzten Tagen häuften sich wieder die Fahrzeuge mit Problemen bei der Kraftstoffversorgung.Auch neuere Fahrzeuge die E10-verträglich sein sollten, hatten nicht nur mit Undichtigkeiten zu kämpfen. Näheres mit Foto's folgt.

 

Hier nochmal der Link zur Liste der E10-Verträglichen-Fahrzeuge. Es halten sich auch Gerüchte das älter V8 durchaus mit E10 betrieben werden können und es keinerlei Probleme gibt. Bis jetzt. Aber auch zu diesem Thema kann ich aus eigener Erfahrung nur sagen FINGER WEG VOM ETHANOL !!!

 

Die Dichtungen und Metalle der Motoren sind nicht wirklich E10 tauglich (auf Dauer). Es ist durchaus möglich mal E10 zu tanken, doch sollte es nicht als einziger Treibstoff gefahren werden. Wichtig vor allem beim überwintern ist das der Tank / die Leitungen und der Vergaser frei von dem Alkohol sind! Durch die Hygroskopische Eigenschaft von E10 werden alle Metalle auch einer erhöhten Korrosion ausgesetzt.

 

Bezugsquelle

DAT Link Liste E10-verträglichkeit

Änderungen Zulassung / Restauration

Es hat sich wieder einiges für die Oldtimer-Scene getan! Dank des Deuvet in dem wir durch den D.U.S. vertreten

sind, konnten einige sehr sinnvolle Änderungen bezüglich der Zulassung / Restauration von Oldies eingebracht werden.

 

Bezugsquelle Deuvet:

 

Link Sonderheft Oldtimer-Zulassung Neue Fassung 04/2011

Link Sonderheft Restaurationsrecht

Link Sonderheft Leasing / der Oldtimer als Firmenwagen

 

Neues Export-Gesetz tritt in Kraft

Das Gesetz gibt es in ähnlicher Form schon seit Jahren, allerdings haben es die US-Behörden nie ernsthaft durchgesetzt.

 

Dann wurde es am 3. Dezember vergangenen Jahres verschärft, aber immer noch nicht durchgesetzt.

 

Das wird sich nun ändern. Ab dem 24. März soll das Gesetz – so das sehr Ernst zu nehmende Gerücht in der Branche – knallhart durchgesetzt werden. Wen es interessiert – der Gesetzestext kann hier nachgelesen werden:

 

Link zum Text

 

Um es zusammenzufassen... es geht bei der neuen Regelung um die “Shipper Export Declaration” (SED), die von der Verschiffungsfirma bei jeder Verschiffung beim sogenannten “Census Bureau” – der Amerikanischen Volkszählerbehörde – eingereicht werden muss. Auf der Export Declaration konnte bis heute immer ohne Probleme der Käufer als “Shipper” eintragen werden, solange vom Kunden eine Vollmacht und eine Passkopie vorlag. Ab dem 24. März wird das nicht mehr möglich sein. Danach wird es auf der SED nur noch 2 Arten von Shippern geben:

 

  • DER KUNDE, aber nur, wenn er (oder sie) zum Datum des Kaufes des Autos auch in den USA war. Als Beweis muss die Passkopie und das Besucher-Visum in Kopie vorliegen.
  • DER VERKÄUFER, aber dieser – und jetzt wird es interessant – muss seine sogenannte Employer Identification Number (EIN) vorlegen. Diese Nummer muss stimmen, da das Census Bureau diese prüfen wird und uns verantwortlich macht, wenn wir gefälschte oder ausgedachte Nummern einreichen.

 

Wie bekommt der Verkäufer diese EIN-Nummer? Das ist einfach. Die meisten Dealerships haben schon eine EIN-Nummer. Privatverkäufer haben jedoch in der Regel keine. Diese müssen dann eine Nummer beantragen.

 

Hier der Link dafür Für Firmen: Link oder für Privatverkäufer: Link

Zulassungsbestimmungen für Oldtimer

Wie so oft ändern sich alle Jahre wieder die Zulassungsbestimmungen für Oldtimer. Hier findet ihr alles was ihr für die Zulassung braucht.

Solltet ihr noch weitere Fragen oder sogar Erfahrungen mit der Zulassung von 07 oder H haben, dann Mailt sie uns einfach. Auch wir haben auf Zulassungsstellen schon so einiges erlebt!!! Aber dem kann man (richtig vorbereitet) ja Abhilfe schaffen.

 

Mehr Infos unter folgender E-Mail Adresse: TransAm V8